Hygienevorschriften zu Ihrem und unserem Schutz
Beherbergungsbetrieben (Hotels, Hotels garnis, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Camping- und Reisemobilplätze, Privatquartiere, Erholungs-, Ferien- und
Schulungsheimen, Ferienzentren, Jugendherbergen, Hütten u. Ä.; Ausnahme: Dauercamping und Wohnmobilstellplätze sind bereits ab 13.05.2020 zulässig) ist es ab
dem 18. Mai 2020, 00.00 Uhr gestattet, unter strikter Einhaltung folgender Bedingungen ihre Geschäftstätigkeit wiederaufzunehmen:
Die Gäste werden über die Schutz- und Hygienebestimmungen durch geeignete, gut sichtbare Hinweise informiert.
Nur Personen, denen der Kontakt untereinander nach der nach der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlaubt ist, dürfen
gemeinsam ein Zimmer beziehen. Eine weitere Eingrenzung nach Gästegruppen ist nicht erforderlich.
Im Eingangsbereich befinden sich gut sichtbare Händedesinfektionsspender für die Gäste
Beim Check-in werden die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen und der haptische Kontakt zu Bedarfsgegenständen auf das Notwendige beschränkt.
Abstandsmarkierungen und ggf. Abtrennungen garantieren einen geregelten und sicheren Gästeverkehr.
In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant, Bar, Außen- und Freizeitbereiche, Sanitärbereiche) werden die
Abstands- und Hygieneregeln zwischen Mitarbeitern und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten. Das Tragen von Mundschutz in den öffentlichen
Bereichen richtet sich nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Für die gastronomischen Bereiche (Frühstücksservice, Restaurant, Bar) gelten die Regelungen und Bestimmung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des
Landes Rheinland-Pfalz für die gastronomischen Betriebe.
Sämtliche Mitarbeiter mit unmittelbarem Gästekontakt (unter 1,5 Meter Abstand) tragen einen Mund-Nasen-Schutz.
Der Einsatz von Gegenständen im Zimmer, die von einer Mehrzahl von Gästen benutzt werden (z.B. Stifte, Magazine / Zeitungen, Tagesdecken, Kissen) ist auf
ein Minimum zu reduzieren bzw. so zu gestalten, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung / Auswechslung erfolgt. Das gilt auch in anderen Bereichen (z.B.
Tagungsbereich).
Die Handlungshilfe „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV2- Arbeitsschutzstandards Branche: Gastgewerbe“ der Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in der aktuellen Form gilt es zu berücksichtigen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Renate Szczepanski und das Team der Pension Carmen